Kurz gesagt: ja. Mietern, die teilweise jahrzehntelang in ihrer Wohnung wohnen, steht irgendwann einmal eine Sanierung des Hauses bevor. Je älter das Haus, desto dringender eine Erneuerung shell-367402_640(5)der technischen Anlagen. Und eine Sanierung im energetischen Sinne.

Teilweise sind diese Arbeiten sogar vorgeschrieben. Wenn ein Vermieter sein Eigentum energetisch saniert, gibt es zum einen staatliche Förderungen, zum anderen kann er die Kosten dieser Sanierung auf die Mieter abwälzen. 11 % der Sanierungskosten kann er die jährliche Miete erhöhen, also 0,92 % im Monat. Bereits nach 9 Jahren hat der Vermieter so die Kosten für die Sanierung hereingeholt. Ab diesem Zeitpunkt verdient der Vermieter jeden Monat an der Sanierung.

Bei einer Sanierung werden, so möglich, die neuesten Technologien verwendet. Das bedeutet auch, dass die Sanierungskosten hoch sind. Während noch vor Jahren etwa einfache Dämmplatten an die Hauswand genagelt wurden, um die Wärmedämmung zu verbessern, gibt es heute komplexe Dämmsysteme. Mit deutlich verbesserten Eigenschaften, deutlich höherem Preis.

Muss der Mieter das Zahlen

Leider ja. Die Politik hat mit den neuesten Mietrechtsänderungen dafür gesorgt, dass der Vermieter bei energetischen Sanierungen aller Art die Kosten voll umlegen kann, sodass die Miete auch über den Mietspiegelwert deutlich steigen kann. Das trifft sowohl Bestandsmieter als auch Neuvermietungen. Auch müssen die vorher üblichen Ankündigungen einer Modernisierung und Sanierung durch den Vermieter nicht mehr so lange vorher dem Mieter vorliegen und vor allem nicht so konkret sein.

Auch ist es möglich, dass die künftige Miete deutlich höher ist, als in der Sanierungsankündigung beschrieben. Dennoch sollte ein Mieter, wenn ihm dieses Schreiben ins Haus flattert, genau prüfen, ob das alles rechtens ist. Außerdem hat er ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht. Aber wer findet schon in 2 Monaten eine neue Wohnung?

Fachleute prüfen lassen

Die Prüfung einer Modernisierungs- oder Sanierungsankündigung ist dahingehend erforderlich, ob auch wirklich nur Modernisierungen oder Sanierungen stattfinden und keine Instandsetzungen. Wenn beispielsweise ein neues, wärme- und schallisoliertes Fenster eingebaut wird, das alte Fenster aber sowieso marode war, muss der Wert des Einbaus eines einfachen Fensters von dem des moderneren Fensters abgezogen werden. Erst die Differenz ist umlagefähiger Sanierungsaufwand. Deshalb ist jedem Mieter zu empfehlen, die Prüfung durch einen Mietrechtsfachmann durchführen zu lassen.

Von admin