Wer im Besitz eines eigenen Hauses ist, der wird gut wissen, dass es an einem Haus immer etwas zu tun gibt. Es müssen Renovierungen gemacht werden, aber auch Erhaltungsarbeiten und das kann ganz schnell ins Geld gehen. Was gut zu wissen ist, wäre, dass sich der Staat an den Kosten für die Hausrenovierung beteiligt.

Natürlich nicht an allen Kosten, denn es müssen schon bestimmte Regeln und Formen eingehalten werden. Aber dann ist es auch kein Problem, die Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen.

Wichtig ist aber, dass ein Gutachten erstellt wurde, die Rechnungen der Handwerker alle aufbewahrt werden und auch die Bankbelege der Überweisungen, denn diese müssen dem Finanzamt mit der Erklärung eingereicht werden. Aber es gelten nur Handwerkerrechnungen, deshalb ist es auch so wichtig, diese zu haben und diese müssen immer formgerecht sein. Was bedeutet, es können nur die Lohnkosten der Handwerker abgesetzt werden, daher muss die Rechnung immer die Kosten des Lohns und die Materialkosten gesondert aufweisen.

Auch eine Barzahlung ist nicht sinnvoll, denn das Finanzamt, will immer die Überweisungsbelege einsehen. Zudem ist auch darauf zu achten, dass die Rechnungen immer der Form entsprechen, hier muss sich eine gültige Steuernummer darauf befinden, die Rechnungsnummer und zudem auch Ort und Art der Leistung.

Erst mit dieser ordnungsgemäßen Rechnung der Handwerker, ist es möglich, die Sanierungskosten beim Finanzamt geltend zu machen. Aber wie gesagt, nicht alles ist abzugsberechtigt, sondern eben immer nur der Arbeitslohn der Handwerker, alles andere wird das Finanzamt, streichen und auch kein Einspruch wird den Betrag einfordern können.

Welche Handwerker berechtigen zum Abzug

Als Handwerkerrechnungen gelten eigentlich alle, was mit dem Haus zu tun hat. Zudem können auch die Kosten für Gartenarbeiten geltend gemacht werden, wenn es um die Gartengestaltung geht. Wer einen Heizungswartungsvertrag besitzt, kann auch hier die Kosten einbringen, auch die Rechnung des Kaminkehrers berechtigt zum Abzug der Kosten.

Wer eine Fotovoltaikanlage installiert, kann die gesamte anfallende Mehrwertsteuer abziehen, aber dabei erfordert es eine umsatzsteuerliche Aufnahme. Was auch bedeutet, dass monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden müssen. Denn fortan wird man als Unternehmer behandelt.

Es ist aber immer ganz wichtig darauf zu achten, dass die Rechnungen alle ordnungsgemäß ausgestellt worden sind, denn ansonsten kann es Probleme mit der Abschreibung geben. Erfahrene Handwerksbetriebe aber wissen das in der Regel und weisen auch die Hausbesitzer auf die Möglichkeiten hin. Ist vielleicht etwas Aufwand aber die sich finanziell absolut lohnen kann.

Von admin